Seite 4: Mit Vorbildung sind jene Schultypen gemeint, die vor der Berufsausbildung besucht wurde (zB. Volksschule, Hauptschule, Mittelschule, Fachschule, etc. ...).
Seite 5: Die Bestätigung der erfolgreich abgelegten Lehrabschlußprüfung erfolgt durch die jeweilige Landesinnung. Nach absolvierter Lehre erhält der Facharbeiter diesen Ausweis.
Seite 6: Hat der Lehrling während seiner Lehrzeit Kurse oder Schulungen außerhalb der Schulzeit besucht, so sind diese hier einzutragen. Generell sind pro Kurs 5 Punkte vorgesehen, ausgenommen es sind Fremsprachenkurs. Für diese sind 15 Punkte einzutragen.
Seite 7ff: Der Kursveranstalter trägt ensprechend der Vorgabe die Kursbesuchsbestätigung ein. Die Punktanzahl richtet sich nach der Liste aus dem Standesbuch der Sanitär- und Heizungsinstallateure. Diese Liste liegt in jeder Landesinnung und jedem Wifi auf.
Seite 28f: Die Bestätigung der Einstufung nimmt die jeweilige Landesinnung vor, um gleichzeitig die Korrektheit der Kurse zu bestätigen.
Seite 30f: Diese Eintragungen betreffen mögliche Adressenänderungen und sind vom Besitzer des Passes selbst vorzunehmen. Statt eines Stempels ist auch die Unterschrift des Besitzers zulässig.